Senioren Union

 

 

Wenn man selbst nicht mehr entscheiden kann ...
11.07.2007

Hillert.... dann ist es wichtig, bereits vorher Vertrauenspersonen bestimmt, sich für oder gegen eine Organspende entschieden und eine Patientenverfügung verfasst zu haben. Notar Heiko Hillert informierte gestern die Senioren Union.

Dass das Übertragen der Vollmachten eine „schwierige Materie“ sei, musste auch Notar Heiko Hillert gestern zugeben. Dennoch betreffe dieses Thema alle Menschen, bundesweit, egal welchen Alters. Denn es geht um die Frage, wer entscheiden soll, wenn man es selbst aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr kann. Versorgungsvollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung, Organspende – diese Themen standen bei der Herscheider Senioren Union gestern im Seniorenzentrum zur Diskussion.

Notar Hillert gab Ratschläge, wie man’s mit den Vollmachten und Verfügungen richtig macht. Als erstes müsse man sich die Frage stellen: Wer soll die Vertrauensperson sein? Hierbei empfehle es sich, die Person auszuwählen, die einem am nächsten steht – beispielsweise der Ehepartner oder der beste Freund aus der Nachbarschaft. Weiterhin solle eine Ersatzperson bestimmt werden, riet Hillert. Der Vertrauensperson obliege es dann im Fall der Fälle, Entscheidungen zu treffen und das Vermögen zu verwalten. Wichtig: Ohne eine Vollmacht könnten Angehörige nach dem deutschen Recht nicht entscheiden, betonte der Notar. Eine solche Vollmacht müsse nicht notariell sein, sondern könne auch selber mit Hand oder Schreibmaschine verfasst sein. Das Dokument müsse aber unbedingt mit Datum, Ort und Unterschrift versehen werden.



Sogar die mündliche Bevollmächtigung sei möglich, empfehle sich aber nicht, weil es später Beweisprobleme geben könnte, so Hillert. Die sicherste Methode sei die Bevollmächtigung, die mit Hilfe eines Notars verfasst wurde. Auf Nachfrage erläuterte Heiko Hillert auch, dass eine Vollmacht jederzeit neu verfasst werden könne; es gelte stets die jüngere.

Gestern angesprochen wurde außerdem die Patientenverfügung. Mit ihr legt der Patient fest, welche und ob überhaupt bei ihm lebenserhaltende(n) Maßnahmen angewandt werden sollen. Hillert gab Tipps: „Das Dokument sollte möglichst mit einfachen klaren Worten formuliert werden, damit es später nicht zu Missverständnissen kommt“. Auch die Patientenverfügung kann selbst verfasst werden, doch es gelte das gleiche wie bei der Bevollmächtigung: Wer den Notar einschaltet, stehe am Ende auf der sicheren Seite.



Ebenfalls in der Patientenverfügung geregelt, ist teilweise die Organspende. Ob man ihr zustimmt oder sie ablehnt, kann ebenso wie bei einem Organspende-Ausweis auch in der Patientenverfügung angegeben sein.



Was aber muss bei der Organspende beachtet werden? Eine Altersbegrenzung gebe es nicht, sagte Notar Heiko Hillert auf Nachfrage. Primär gehe es um die Funktionsfähigkeit der Organe. Auch zu Lebzeiten sei es zulässig, Organe zu spenden. Gibt es weder einen Organspende-Ausweis noch einen Vermerk in der Patientenverfügung, so setze sich der Arzt nach dem Tod des Patienten sofort mit den Angehörigen in Verbindung. Sie müssten
dann entscheiden, ob die Organe gespendet werden dürften, erklärte Heiko Hillert. Generell gelte immer: Schweigen ist keine Zustimmung.

Quelle: Süderländer Tageblatt; sep vom 12. Juli 2007

 

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